Wohnung nach einem Todesfall räumen: Was zuerst zu tun ist

Wenn ein Angehöriger stirbt, bleibt neben der Trauer eine Wohnung zurück — und mit ihr Fristen, die weiterlaufen. Viele Angehörige rufen uns an und sagen als Erstes: „Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll.“ Deshalb hier die Reihenfolge, die sich in unserer Erfahrung bewährt hat.
1. Nichts überstürzen — aber die Frist kennen
Das Mietverhältnis endet nicht mit dem Tod. Es geht auf die Erben über, und die Miete läuft weiter. Erben können ein Mietverhältnis allerdings in der Regel außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen, wenn sie das zeitnah tun. Das heißt: Sie müssen die Wohnung meist
nicht bis zum Ende der regulären Laufzeit bezahlen — aber Sie sollten sich früh darum kümmern.
Wir sind keine Rechtsberatung. Lassen Sie sich die Frist vom Mieterverein oder einem Anwalt bestätigen, bevor Sie etwas unterschreiben. Für die Räumung selbst bedeutet es vor allem eines: Es geht oft schneller, als Angehörige zunächst denken.
2. Unterlagen sichern, bevor irgendetwas bewegt wird
Das ist der Schritt, der am häufigsten vergessen wird — und der sich am wenigsten nachholen lässt. Gehen Sie durch die Wohnung und suchen Sie:
- Versicherungsunterlagen, Rentenbescheide, Verträge
- Kontoauszüge, Sparbücher, Depotunterlagen
- Testament, Vollmachten, Betreuungsverfügung
- Grundbuchauszüge und Kaufverträge
- Schlüssel — auch die, die bei Nachbarn oder Kindern liegen
Erfahrungsgemäß liegen solche Papiere selten dort, wo man sie vermutet: in Büchern, hinter Schubladen, in Manteltaschen, unter Schranklagen. Wenn wir räumen, legen wir alles beiseite, was nach Unterlagen aussieht, und zeigen es Ihnen — aber besser, Sie haben vorher selbst geschaut.
3. Entscheiden, was bleiben soll
Bevor Sie über die Räumung sprechen, klären Sie im Familienkreis, was mitgenommen wird. Das muss keine Liste sein; oft genügt es, die Gegenstände an einer Stelle zusammenzustellen oder uns beim Termin darauf hinzuweisen. Alles, was Sie kennzeichnen, wird nicht angefasst.
Ein Rat aus der Praxis: Entscheiden Sie nicht allein und nicht am ersten Tag. Was einmal entsorgt ist, kommt nicht zurück — und in den ersten Wochen sieht man vieles anders als nach drei Monaten.
4. Werte erkennen, bevor entsorgt wird
In fast jedem Haushalt steht etwas, das mehr ist als Hausrat: Schmuck, Porzellan mit Manufakturmarke, Uhren, Münzen, Gemälde. Angehörige können das selten einschätzen — und genau das ist der Grund, warum bei uns eine geprüfte Sachverständige mitkommt. Was einen Wert hat, wird bewertet und auf die Kosten der Räumung angerechnet. Mehr dazu steht unter Wertanrechnung.
5. Die Räumung beauftragen
Erst jetzt ist der Zeitpunkt, an dem eine Firma ins Spiel kommt. Sinnvoll ist ein Besichtigungstermin: Wir sehen uns an, worum es geht, und nennen Ihnen danach einen Festpreis. Wie dieser Preis zustande kommt, steht unter
Kosten & Festpreis; was bei einer vollständigen Auflösung dazugehört, unter Haushaltsauflösung.
Wenn Sie weiter weg wohnen, ist das kein Hindernis. Viele unserer Auftraggeber können nur einmal kommen — wir stimmen den Rest telefonisch ab und sind auf Wunsch bei der Übergabe an den Vermieter dabei.
Was Sie nicht tun müssen
Sie müssen nichts vorsortieren, nichts putzen und nichts selbst wegbringen. Und Sie müssen sich nicht dafür entschuldigen, wie die Wohnung aussieht — das hören wir oft, und es ist nie nötig.


