Umzug ins Pflegeheim: die Wohnung auflösen, ohne zu übergehen

Ein Heimplatz ist frei, und er ist es meist kurzfristig. Gleichzeitig steht eine Wohnung voller Leben da, die gekündigt werden muss. Angehörige rufen uns in dieser Lage oft an und sagen, sie hätten ein schlechtes Gewissen — es gehe alles so schnell, und der Vater oder die Mutter sei ja noch da.
Genau das ist der Unterschied zu einer Räumung nach einem Todesfall: Hier lebt jemand, den es betrifft. Deshalb steht am Anfang nicht die Frage, was weg kann, sondern eine andere.
Die erste Frage lautet nicht „was weg kann“
Sie lautet: Was kommt mit? Ein Heimzimmer ist klein, meist zwischen 14 und 20 Quadratmetern, oft möbliert. Viel passt nicht hinein. Aber was hineinpasst, entscheidet darüber, ob sich der neue Ort nach Zuhause anfühlt oder nach Aufenthalt.
Was sich bewährt hat, mitzunehmen:
- den eigenen Sessel, wenn er hineinpasst — er wird mehr genutzt als jedes andere Möbel
- Bilder und Fotos, lieber zu viele als zu wenige; Wandfläche gibt es fast immer
- die vertraute Bettwäsche, die eigene Tagesdecke, das gewohnte Kissen
- eine Uhr, ein Radio, die Lampe vom Nachttisch — Dinge mit Geräusch und Licht
- Geschirr für Besuch: zwei Tassen, eine Kanne
Fragen Sie im Heim vorher nach, was erlaubt ist. Elektrogeräte müssen mancherorts geprüft werden, Teppiche sind nicht überall gern gesehen, und ob eigene Möbel hineindürfen, hängt vom Haus ab. Ein Anruf vor dem Umzug erspart einen zweiten Transport.
Wer darf überhaupt entscheiden?
Solange Ihr Angehöriger geschäftsfähig ist, entscheidet er selbst — auch dann, wenn Entscheidungen aus Ihrer Sicht unpraktisch sind. Das ist nicht nur rechtlich so, es ist auch der Punkt, an dem in Familien am meisten schiefgeht.
Ist eine eigene Entscheidung nicht mehr möglich, braucht es eine Vorsorgevollmacht oder eine gerichtlich bestellte Betreuung. Ohne eines von beidem darf auch ein Kind die Wohnung nicht kündigen und den Hausrat nicht auflösen — unabhängig davon, wie selbstverständlich sich das anfühlt.
Wir sind keine Rechtsberatung. Wenn die Vollmachtslage unklar ist, klären Sie sie, bevor etwas bewegt wird. Betreuungsvereine und die Betreuungsbehörde der Gemeinde helfen weiter.
Unterlagen zuerst — hier besonders wichtig
Bei einer Heimunterbringung werden Einkommen und Vermögen geprüft, wenn die Pflegekosten nicht allein getragen werden können. Dafür werden Unterlagen gebraucht, die in der Wohnung liegen. Suchen Sie sie, bevor geräumt wird:
- Rentenbescheide und Kontoauszüge der vergangenen Jahre
- Versicherungsunterlagen, besonders zur Pflege- und Krankenversicherung
- Sparbücher, Depotunterlagen, Bausparverträge
- Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Kündigungsschreiben
- Schenkungen und Übertragungen aus den letzten zehn Jahren
- Vollmachten, Patientenverfügung, Testament
Solche Papiere liegen selten im Ordner. Sie stecken in Büchern, hinter Schubladen, in Manteltaschen. Wenn wir räumen, legen wir alles Schriftliche beiseite, statt es zu entsorgen — und rufen an, wenn etwas dabei ist, das wichtig aussieht.
Die Wohnung kündigen: früher, als man denkt
Der Mietvertrag läuft weiter, auch wenn niemand mehr darin wohnt. Bei einem dauerhaften Umzug ins Heim gilt in der Regel die normale Kündigungsfrist von drei Monaten — zwei volle Mieten für eine leere Wohnung sind dabei eher der Regelfall als die Ausnahme.
Gehört die Wohnung dem Betroffenen selbst, fällt dieser Druck weg — dafür stellt sich die Frage, ob verkauft oder vermietet wird. Auch dann gilt: Geräumt werden muss sie in beiden Fällen, und je länger sie voll steht, desto schwerer fällt der Anfang. Ein Verkauf lässt sich zudem leichter vorbereiten, wenn Räume leer sind.
Manche Vermieter lassen mit sich reden, wenn ein Nachmieter bereitsteht oder die Lage eindeutig ist. Fragen lohnt sich, ein Anspruch darauf besteht nicht. Wichtig fürs Planen: Die Wohnung muss am Ende der Frist besenrein übergeben sein, nicht erst danach. Wer die Räumung zu spät ansetzt, zahlt einen Monat mehr.
Was mit dem Rest geschieht
Nach dem, was mitkommt, bleibt das meiste übrig — ein ganzer Haushalt. Angehörigen fällt dieser Teil am schwersten, weil er sich anfühlt wie ein Urteil über ein Leben.
Deshalb arbeiten wir in dieser Reihenfolge: Zuerst kommt beiseite, was die Familie behalten möchte. Dann sehen wir uns an, was einen Wert hat — Schmuck, Porzellan, Uhren, Münzen, Bilder, Möbel aus der Zeit vor 1950. Katharina Seider ist geprüfte Sachverständige und beurteilt das vor Ort, ohne dass etwas außer Haus gehen muss. Was tatsächlich Wert hat, wird
angerechnet und senkt die Summe unter dem Strich.
Was brauchbar ist, aber niemand mehr braucht, geben wir weiter, statt es zu entsorgen. Mehr dazu steht unter Nachhaltigkeit.
Was uns Angehörige am häufigsten sagen, wenn es vorbei ist: Sie hätten früher anrufen sollen. Der Termin zur Besichtigung verpflichtet zu nichts — er schafft vor allem Klarheit darüber, wie viel Zeit Sie wirklich haben.
Eine Reihenfolge, die sich bewährt hat
- Im Heim nachfragen, was mitgebracht werden darf
- Gemeinsam auswählen, was mitkommt — möglichst mit dem Betroffenen selbst
- Vollmachtslage klären, bevor die Wohnung gekündigt wird
- Unterlagen sichern und an einem Ort sammeln
- Wohnung kündigen, Frist notieren, Übergabetermin rückwärts planen
- Familie fragen, was behalten werden soll
- Besichtigung vereinbaren, Wertvolles beurteilen lassen
- Räumen, Übergabe vorbereiten
Den achten Punkt übernehmen wir, meist an einem Tag. Wie eine
Haushaltsauflösung im Einzelnen abläuft und was ein Festpreis abdeckt, steht auf den jeweiligen Seiten.
Wenn der Umzug schnell gehen muss
Heimplätze werden oft kurzfristig frei, manchmal geht es nach einem Krankenhausaufenthalt ohne Rückkehr in die Wohnung. Dann fällt die Auswahl dessen, was mitkommt, in wenige Tage.
In diesem Fall gilt: Nehmen Sie im Zweifel mehr mit, als hineinpasst. Ein Karton mit Fotos und Vertrautem lässt sich im Heimzimmer nach und nach auspacken. Was einmal weg ist, kommt nicht zurück — und die ersten Wochen an einem fremden Ort sind die schwersten.
Für die Wohnung selbst haben Sie meist mehr Zeit als für den Umzug. Nutzen Sie sie in dieser Reihenfolge, nicht umgekehrt.


